Kinder- und Jugendschutz
Die Berufsbeistandschaft versucht im Bereich Kindes- und Jugendschutz ihre Mandanten zu einem eigenständigen und von der Behörde unabhängigen Leben zu befähigen. Sie versucht, wo nötig zwischen Eltern und Kind wieder gesunde Beziehungen herzustellen.
Aufgaben sind:
- Wahrnehmung von Kindsinteressen: Gesetzliche Vertretung von Kindern bei Sachgeschäften mit Interessenkollision zwischen sorgeberechtigtem Elternteil und Kind (z.B. Erbfälle).
- Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Suchen und Sicherstellen von geeigneten Platzierungen (Pflegefamilien; Heime und Institutionen) sowie weitere Begleitung inkl. Regelung der Finanzierung.
- Familienunterstützende Hilfe zum Wohle von Kindern und Jugendlichen, z.B. Erschliessen von unterstützenden Hilfeleistungen für die allein erziehende Mutter durch sozialpädagogische Familienbegleitungen, Spitex, usw.
- Erziehungsberatungen. Beratung in Rechtsfragen bezüglich Kinder- und Familienrecht. Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen.
- Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen.