Berufsbeistandschaft | Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz

 

Die Berufsbeistandschaft versucht im Bereich Kindes- und Jugendschutz ihre Mandanten zu einem eigenständigen und von der Behörde unabhängigen Leben zu befähigen. Sie versucht, wo nötig zwischen Eltern und Kind wieder gesunde Beziehungen herzustellen.

 

Aufgaben sind:

 

  • Wahrnehmung von Kindsinteressen: Gesetzliche Vertretung von Kindern bei Sachgeschäften mit Interessenkollision zwischen sorgeberechtigtem Elternteil und Kind (z.B. Erbfälle).
  • Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Suchen und Sicherstellen von geeigneten Platzierungen (Pflegefamilien; Heime und Institutionen) sowie weitere Begleitung inkl. Regelung der Finanzierung.
  • Familienunterstützende Hilfe zum Wohle von Kindern und Jugendlichen, z.B. Erschliessen von unterstützenden Hilfeleistungen für die allein erziehende Mutter durch sozialpädagogische Familienbegleitungen, Spitex, usw.
  • Erziehungsberatungen. Beratung in Rechtsfragen bezüglich Kinder- und Familienrecht. Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen.
  • Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen.