Zivilstandsamt | Eingetragene Partnerschaft

Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

 

Seit dem 1. Juli 2022 können Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und dazu, wie Sie vorgehen müssen.

 

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Die eingetragene Partnerschaft ist vor dem 1. Juli 2022 im schweizerischen Personenstandsregister beurkundet worden.
  • Die eingetragene Partnerschaft ist nicht aufgelöst worden.

 

 

Die Umwandlung kann in einem nicht feierlichen oder im feierlichen Rahmen stattfinden:

 

Nicht feierliche Umwandlung
Die Umwandlung findet ohne Gäste und Zeugen in den Büroräumlichkeiten des Zivilstandsamts statt.

 

Feierliche Umwandlung
Bringen Sie zwei volljährige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen zum Termin mit. Auch Gäste sind bei der Umwandlung erlaubt. Die Umwandlung findet in einem Trauungslokal des Zivilstandsamtes statt.

 

 

Folgende Dokumente benötigen wir für die Umwandlungserklärung:

  • Original Identitätskarten oder Pässe, sowie Ihren Niederlassungsausweis oder Ihren Ausländerausweis.
  • Ihre beiden volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen für die feierliche Umwandlung müssen sich ebenfalls mit einer Identitätskarte oder einem Pass ausweisen.

 

Die Kosten für die Umwandlung richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Hier die häufigsten Kosten:

  • Umwandlungserklärung CHF 75.00
  • Für eine feierliche Umwandlung bezahlen Sie einen Zuschlag von CHF 75.00
  • Familienausweis CHF. 50.00
  • Bestätigung CHF 30.00

 

 

Auf folgende Punkte möchten wir Sie zu der Rechtswirkung der Umwandlung einer EgP in eine Ehe hinweisen:

  • Änderung der amtlichen Bezeichnung von «in eingetragener Partnerschaft» in «verheiratet»
  • Keine Auswirkung auf Namensführung
  • Die Dauer der eingetragenen Partnerschaft wird berücksichtigt wenn rechtliche Wirkungen von der Dauer der Ehe abhängig sind (z.B. berufliche Vorsorge, nachehelicher Unterhalt, erleichterte Einbürgerung).
  • Änderung des Güterstandes von Gütertrennung in Errungenschaftsbeteiligung (Vorbehalt von Gütervereinbarung oder Ehevertrag)