Regionalentwicklung | Fördermassnahmen

Fördermassnahmen

 

Beitragsberechtigt sind…

 

Studien und Konzepte, wenn deren Fragestellung volkswirtschaftlich bedeutsam ist, oder damit Vorhaben von volkswirtschaftlicher Bedeutung gefördert werden können.

Beispiel: Machbarkeitsanalyse für den Bau einer industriellen Fischzucht.

 

Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, wenn diese besonders innovativ oder von besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung sind.

 

Projektbezogene Aus- und Weiterbildung, wenn dadurch der Wissens- und Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Bildung gefördert wird, Neuansiedlungen oder der Aufbau innovativer Betriebszweige massgeblich erleichtert werden können oder der Aufbau neuer Wirtschaftsbereiche gefördert werden kann.

Beispiel: Ausbildung von Käsern in Frankreich im Bereich französischer Weichkäse.

 

Institutionen, wenn dadurch volkswirtschaftliche oder betriebswirtschaftliche Grundlagen für die Entwicklung von Strategien und Umsetzungskonzepten für Branchen, Regionen und KMU‘s geschaffen werden und die jährlich zu überprüfende Leistungsvereinbarung eingehalten wird.

 

Überbetriebliche Kooperationsprojekte, wenn diese innovativ sind und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmungen beitragen.

Beispiel: Projekt mehrerer Schreinereien für den Bau und den Vertrieb einer Möbellinie eines bekannten Designers.

 

Projekte für die Standortentwicklung, wenn dadurch die Attraktivität oder Wettbewerbsfähigkeit von Regionen, Gemeinden oder Branchen erhöht wird und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Beispiel: Aufbau regionaler Gewerbezonen, regionale Konzentration von Wirtschaftsflächen an geeigneten Standorten.

 

Veranstaltungen, wenn diese von kantonaler Bedeutung sind, sie die Marke Graubünden anwenden und die Eigenleistungen des Veranstalters und Beiträge Dritter ausgeschöpft sind. Die Förderung gemäss Wirtschaftsentwicklungsgesetz konzentriert sich vor allem auf touristische Sportveranstaltungen.

Beispiel: Weltmeisterschaft in Lenzerheide.

 

Projekte von Beherbergungsbetrieben, wenn es sich um ein regionalwirtschaftlich bedeutsames oder besonders innovatives Projekt handelt und das Vorhaben massgeblich zur Sicherung eines wettbewerbsfähigen touristischen Angebots in der Region beiträgt.

Beispiel: innovative Hotelprojekte, neue Unterkunftsformen, Campingplätze usw.

 

Bau und Erneuerung von touristischen Infrastrukturen, wenn die Förderung des Tourismus in der Gemeinde und der Region einem gesamtwirtschaftlichen Bedürfnis entspricht; mit dem Vorhaben eine Förderung des Tourismus erreicht wird; das Vorhaben mit regionalen Konzepten übereinstimmt. Die Investitionsprojekte müssen dabei in eine regionale Positionierung eingebettet sein. Neulancierung von Produkten, Inwertsetzung von Natur und Kultur. Förderung von alternativen, nicht auf Schnee angewiesenen touristischen Bergsportangeboten, Sommerprodukten.

Beispiel: Schlittelbahnen, Wellnessanlagen, Erlebnisparks, Sportanlagen etc.

 

Förderinstrumente des Bundes

 

Informationen über die Förderinstrumente des Bundes finden Sie hier:

www.regiosuisse.ch/finanzhilfen