Regionaler Richtplan | Richtplanung kurz erklärt

Richtplanung kurz erklärt

 

«Raumplanung ist die Notwendigkeit, den Raum der Freiheit zu planen; und das heisst: planend offenzuhalten und damit ein Maximum an Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten für den Einzelnen sowie an Entscheidungsspielraum für die Gesellschaft heute und morgen zu sichern.»

 

Carl Friedrich von Weizsäcker

 

 

Richtplanung kurz erklärt

 

Der Richtplan ordnet den Lebensraum, in dem Sie wohnen, arbeiten und sich erholen. Bestandteil dieses Lebensraums bilden auch Tiere und Pflanzen. Angesichts des sich immer rascher ändernden politischen und wirtschaftlichen Umfeldes ist es wichtig, die gegenseitigen Einflüsse und Abhängigkeiten zu erkennen. Der regionale Richtplan ist ein wichtiges Instrument, um die Vorstellungen der Region im Sinne einer Gesamtauslegung aktiv nach innen und aussen zu tragen. Er vermittelt auch zwischen der übergeordneten Ebene, dem kantonalen Richtplan, und der Ebene der kommunalen Nutzungsplanung.

 

Der Richtplan geht vom heutigen Zustand aus (Ausgangslage) und zeigt in einer regionalen Gesamtschau die künftig angestrebte räumliche Entwicklung auf. Er vermittelt eine Übersicht über den Stand der Planung und über die wichtigsten räumlichen Probleme. Er formuliert Zielsetzungen, setzt Schwerpunkte und macht grundsätzliche Leitüberlegungen zum Umgang mit dem Lebensraum. Zudem legt er das Vorgehen für die weitere Abstimmung der Raumansprüche fest.