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Fahrplanverfahren

 

Für die Bestellung der Angebote des regionalen Personenverkehrs sieht das Bundesamt für Verkehr grundsätzlich zweijährige Bestellungen vor. Das kantonale Fahrplanverfahren folgt dem nationalen Fahrplanverfahren.

 

Das Fahrplanverfahren 2025/2026 läuft.

Wichtige Termine des Fahrplanjahrs 2025 (15.12.2024-13.12.2025):

 

Donnerstag, 23. Mai 2024 Veröffentlichung des Fahrplanentwurfs auf öv-info.ch
Sonntag, 09. Juni 2024 Ablauf der Frist für die Stellungnahme zum Fahrplanentwurf

 

Damit die gewünschten Änderungen mit den Transportunternehmungen sowie dem Bestellverfahren zwischen Bund und Kanton abgestimmt werden können, sind Anregungen und Begehren schriftlich via Antragsformular direkt beim Kanton einzureichen.

 

Die von der Regierung gewählten Fahrplanpräsidenten entscheiden autonom über die Detail-Ausgestaltung des offiziellen Fahrplanverfahrens in ihren Regionen. Vorbehalten bleiben ausserordentliche Änderungen aufgrund von Sparvorgaben des eidgenössischen Parlaments und/oder des Grossen Rates des Kantons Graubünden.

 

Die Begehren werden nach einer ersten Bewertung durch die Fahrplanpräsidentin mit dem Amt für Energie und Verkehr Graubünden, Abteilung öffentlicher Verkehr und den Transportunternehmungen besprochen, mit den benachbarten (Fahrplan-) Regionen abgestimmt und im Rahmen des Bestellverfahrens Bund/Kanton, soweit möglich, berücksichtigt.

 

Die Antragstellenden werden vom Amt für Energie und Verkehr informiert. Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen das regionale Fahrplanpräsidium gerne zur Verfügung.

 

Regionales Fahrplanpräsidium

Region Viamala
Kathrin Schläpfer
Fahrplanregion Viamala
Rathaus, Untere Gasse 1
Postfach 180
7430 Thusis