Zivilstandsamt | Namenserklärung/Namensänderung

Namenserklärung/Namensänderung

 

Namenserklärung nach Scheidung oder Tod
Wer durch die Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach Rechtskraft der Scheidung oder des Todes des Partners seinen angestammten Namen wieder annehmen. Über die nötigen Papiere informieren wir Sie gerne.

 

Die Kosten betragen:

  • Namenserklärung CHF 75.00
  • Bestätigung einer Namenserklärung CHF 30.00

 

Ordentliche Namensänderung
Für eine ordentliche Namensänderung (Vorname oder Familienname) ist das Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden zuständig, sofern Sie im Kanton Graubünden wohnhaft sind. Gesuchsformulare können direkt heruntergeladen werden.