Präsidentenkonferenz
Die Präsidentenkonferenz besteht aus den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten der 19 Gemeinden der Region Viamala.
In den Zuständigkeitsbereich der Präsidentenkonferenz fallen:
- Bezeichnung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters;
- Wahl des Regionalausschusses und der Geschäftsprüfungskommission;
- Wahl von ständigen Kommissionen;
- Auseinandersetzung mit möglichen Aufgaben von regionaler Bedeutung;
- Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Regionsgemeinden und mit Dritten;
- Erlass von Vollzugsvorschriften für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben;
- Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets (inkl. Stellenplan), der Verpflichtungskredite und des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission sowie Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes und des Finanzplanes;
- Entscheid über einmalige Ausgaben bis CHF 300‘000;
- Entscheid über wiederkehrende Ausgaben bis CHF 50‘000;
- Übertragung von Verbandsaufgaben an Dritte;
- Entscheid über Kooperationen mit anderen Regionen und Organisationen;
- Gültigerklärung von Regionalinitiativen;
- Festlegung der Entschädigungen.
Der Präsidentenkonferenz stehen im Übrigen alle Befugnisse zu, welche nicht durch übergeordnetes Recht oder durch das Recht der Region einem anderen Organ übertragen sind.