Region Viamala | Präsidentenkonferenz

Präsidentenkonferenz

 

Die Präsidentenkonferenz besteht aus den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten der 19 Gemeinden der Region Viamala.

In den Zuständigkeitsbereich der Präsidentenkonferenz fallen:

 

  • Bezeichnung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters;
  • Wahl des Regionalausschusses und der Geschäftsprüfungskommission;
  • Wahl von ständigen Kommissionen;
  • Auseinandersetzung mit möglichen Aufgaben von regionaler Bedeutung;
  • Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Regionsgemeinden und mit Dritten;
  • Erlass von Vollzugsvorschriften für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben;
  • Genehmigung der Jahresrechnung, des Budgets (inkl. Stellenplan), der Verpflichtungskredite und des Berichtes der Geschäftsprüfungskommission sowie Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes und des Finanzplanes;
  • Entscheid über einmalige Ausgaben bis CHF 300‘000;
  • Entscheid über wiederkehrende Ausgaben bis CHF 50‘000;
  • Übertragung von Verbandsaufgaben an Dritte;
  • Entscheid über Kooperationen mit anderen Regionen und Organisationen;
  • Gültigerklärung von Regionalinitiativen;
  • Festlegung der Entschädigungen.

 

Der Präsidentenkonferenz stehen im Übrigen alle Befugnisse zu, welche nicht durch übergeordnetes Recht oder durch das Recht der Region einem anderen Organ übertragen sind.