Notariat | Über uns

Über uns

 

Unsere Dienstleistungen:

  • Beglaubigung von Unterschriften, Dokumentenkopien, Abschriften, Auszügen etc.
  • Beratungen im Erbrecht
  • Errichtung, Widerruf und Beurkundung von öffentlichen letztwilligen Verfügungen (Testamente)
  • Errichtung, Abänderung und Beurkundung von Erbverträgen
  • Beratungen im Ehegüterrecht
  • Abschluss, Abänderung, Aufhebung und Beurkundung von Eheverträgen
  • Beratungen, Errichtung und Beurkundung von Vorsorgeaufträgen
  • Errichtung und Beurkundung von Bürgschaftserklärungen
  • Errichtung und Beurkundung von eidesstattlichen Erklärungen
  • Vorbereitung und Beurkundung von Verträgen über Rechte an Grundstücken (Kaufverträge, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, etc.).
  • Gründungsurkunde einer Aktiengesellschaft, GmbH und Errichtungsurkunde einer Stiftung
  • Überwachung von Verlosungen
  • Aufnahme von Inventaren (Sicherungsinventar / Öffentliche Inventar)
  • Vorbereitung von Vollmachten
  • Übernahme von Erbschaftsverwaltungen und Willensvollstreckungen
  • Erbteilungen, Ausarbeitung von Erbteilungsverträgen

 

Regelung des Nachlasses

Anders als in anderen Kantonen gibt es im Kanton Graubünden keine Nachlassbehörde oder ein Erbschaftsamt, welches sich um den Nachlass kümmert. Die Erben müssen selber tätig werden.

 

Nach dem Tode einer Person müssen viele Arbeiten erledigt werden. Selbstverständlich übernehmen wir solche Aufträge gerne. Für Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Sicherungsinventar / Öffentliches Inventar

Für die Anordnung eines Sicherungsinventars oder öffentlichen Inventars ist im Kanton Graubünden das Regionalgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig.

 

Erbbescheinigung

Im Kanton Graubünden ist die Erbbescheinigung beim zuständigen Regionalgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zu beantragen.

Kontakt zum Regionalgericht Viamala in Thusis: +41 81 257 58 70

 

Hinterlegung von Testamenten, Erbverträgen etc.

Im Kanton Graubünden können diese nur bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Gemeinde.

 

Die Hinterlegung von Testamenten, Erbverträge etc. im Testamentenregister der Gemeinde ist mit Kosten verbunden. Wie hoch diese sind, müssen Sie bei der Gemeinde anfragen.

 

Notariat der Region Viamala
Jürg Obrist
Rathaus
Untere Gasse 1
Postfach 180
7430 Thusis
Tel.: +41 81 632 15 30
info@regionviamala.ch

 

Verordnung über die Notariatsgebühren Graubünden BR 210.370