Anpassung des regionalen Richtplans – Kapitel Einleitung, Regionales Raumkonzept und Siedlung
Die Region Viamala hat im Juni 2021 mit der Erarbeitung des regionalen Richtplans begonnen. Im Wesentlichen werden die Vorgaben des kantonalen Richtplans konkretisiert und auf die Bedürfnisse der Region abgestimmt. Insbesondere werden im Kapitel 5 «Siedlung» das Siedlungsgebiet erstmalig festgesetzt sowie kantonale bedeutende Arbeitsgebiete verortet und deren Standortprofile präzisiert.
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art. 11 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.
Die folgenden Dokumente des regionalen Richtplans liegen öffentlich auf:
Die Unterlagen liegen in Koordination mit dem kantonalen Richtplan vom 24. Januar bis und mit 24. Februar 2025 öffentlich auf.
Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den örtlichen Büro-/Schalteröffnungszeiten möglich.
Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (www.are.gr.ch unter Aktuelles) sowie auf unserer Webseite einsehbar.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 24. Februar 2025 der Region Viamala, Untere Gasse 1, 7430 Thusis, marco.lier@regionviamala.ch oder dem Amt für Raumentwicklung eingereicht werden.
Region Viamala
Thusis, 24. Januar 2025