Regionalnotariat

Das Regionalnotariat unterstützt Sie bei der Regelung von Erbschaften, Erstellung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen, Abtretungsverträgen, Beglaubigungen von Unterschriften oder Kopien und vielem mehr. 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr (Nachmittage geschlossen)

Termine bitte telefonisch vereinbaren. Ausserordentliche Öffnungszeiten sind unter «Aktuelles» zu finden. 

Koordinaten

Notariat der Region Viamala
Jürg Obrist, Regionalnotar
Rathaus, Untere Gasse 1
Postfach 180, 7430 Thusis
+41 81 632 15 30
juerg.obrist@regionviamala.ch

  • Beglaubigung von Unterschriften, Dokumentenkopien, Abschriften, Auszügen etc.
  • Beratungen im Erbrecht
  • Errichtung, Widerruf und Beurkundung von öffentlichen letztwilligen Verfügungen (Testamente)
  • Beratung im Ehe- und Erbrecht
  • Errichtung, Abänderung, Aufhebung und Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen
  • Beratungen, Errichtung und Beurkundung von Vorsorgeaufträgen
  • Errichtung und Beurkundung von Bürgschaftserklärungen
  • Errichtung und Beurkundung von eidesstattlichen Erklärungen
  • Vorbereitung und Beurkundung von Verträgen über Rechte an Grundstücken (Kaufverträge, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, etc.)
  • Gründungsurkunde einer Aktiengesellschaft, GmbH und Errichtungsurkunde einer Stiftung
  • Überwachung von Verlosungen
  • Aufnahme von Inventaren (Sicherungsinventar / öffentliches Inventar)
  • Vorbereitung von Vollmachten
  • Übernahme von Erbschaftsverwaltungen und Willensvollstreckungen
  • Erbteilungen, Ausarbeitung von Erbteilungsverträgen


Diese Liste ist nicht abschliessend.

Anders als in anderen Kantonen gibt es im Kanton Graubünden keine Nachlassbehörde oder ein Erbschaftsamt, welches sich um den Nachlass kümmert. Die Erben müssen selber tätig werden.

Nach dem Versterben einer Person müssen viele Arbeiten erledigt werden. Da Angehörige in solchen Angelegenheiten oft an ihre Grenzen stossen, unterstützen wir Sie gerne.

Für die Anordnung eines Sicherungsinventars oder öffentlichen Inventars ist im Kanton Graubünden das Regionalgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig.

Kontakt zum Regionalgericht Viamala in Thusis: +41 81 257 58 70

Im Kanton Graubünden ist die Erbbescheinigung beim zuständigen Regionalgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zu beantragen.

Kontakt zum Regionalgericht Viamala in Thusis: +41 81 257 58 70

Im Kanton Graubünden können diese nur bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Gemeinde.

Die Hinterlegung von Testamenten, Erbverträge etc. im Testamenten-Register der Gemeinde ist mit Kosten verbunden. Wie hoch diese sind, müssen Sie bei der Gemeinde anfragen.

Die enge Zusammenarbeit und kurze Distanzen zum Grundbuchamt ermöglichen einen zeitnahen Austausch, wenn es z.B. um den Verkauf von Grundstücken geht.

Jürg Obrist


Unser Regionalnotar

Jürg Obrist unterstützt Sie mit Rat und Tat in jeglichen Angelegenheiten rund um Beurkundungen, Erstellung von Vorsorgeaufträgen oder bei der Übernahme von Willensvollstreckungen, Kauf und Verkauf von Grundstücken usw. 

Sein Portfolio ist gross, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.