Montag, Dienstag und Donnerstag
8.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr (Nachmittage geschlossen)
Termine bitte telefonisch vereinbaren. Ausserordentliche Öffnungszeiten sind unter «Aktuelles» zu finden.
Notariat der Region Viamala
Jürg Obrist, Regionalnotar
Rathaus, Untere Gasse 1
Postfach 180, 7430 Thusis
+41 81 632 15 30
juerg.obrist@regionviamala.ch
Diese Liste ist nicht abschliessend.
Anders als in anderen Kantonen gibt es im Kanton Graubünden keine Nachlassbehörde oder ein Erbschaftsamt, welches sich um den Nachlass kümmert. Die Erben müssen selber tätig werden.
Nach dem Versterben einer Person müssen viele Arbeiten erledigt werden. Da Angehörige in solchen Angelegenheiten oft an ihre Grenzen stossen, unterstützen wir Sie gerne.
Für die Anordnung eines Sicherungsinventars oder öffentlichen Inventars ist im Kanton Graubünden das Regionalgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig.
Kontakt zum Regionalgericht Viamala in Thusis: +41 81 257 58 70
Im Kanton Graubünden ist die Erbbescheinigung beim zuständigen Regionalgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zu beantragen.
Kontakt zum Regionalgericht Viamala in Thusis: +41 81 257 58 70
Im Kanton Graubünden können diese nur bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Gemeinde.
Die Hinterlegung von Testamenten, Erbverträge etc. im Testamenten-Register der Gemeinde ist mit Kosten verbunden. Wie hoch diese sind, müssen Sie bei der Gemeinde anfragen.
Die enge Zusammenarbeit und kurze Distanzen zum Grundbuchamt ermöglichen einen zeitnahen Austausch, wenn es z.B. um den Verkauf von Grundstücken geht.
Jürg Obrist