Vorsorge­aufträge

Seit 01.01.2013 besteht die Möglichkeit, einen errichteten Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. 

Vorsorgeaufträge

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. 

Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister ein. Der Vorsorgeauftrag muss dem Zivilstandsamt nicht vorgewiesen werden. Das Zivilstandsamt nimmt auch keine Vorsorgeaufträge zur Hinterlegung entgegen.

Der Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes kann persönlich oder schriftlich unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars beim Zivilstandsamt durch die auftraggebende Person gestellt werden.

Die auftraggebende Person kann den Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes persönlich auf dem Zivilstandsamt stellen. Sie hat dabei einen Identitätsnachweis (ID-Karte oder Pass) mitzubringen.

Die auftraggebende Person kann den unterzeichneten schriftlichen Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes dem Zivilstandsamt zukommen lassen. Dem unterzeichneten Antrag ist ein Identitätsnachweis (Kopie ID-Karte oder Pass) beizulegen.

Mittels Antragsformular können Sie die Eintragung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages im Schweizer Personenstandsregister beantragen. Sie finden das Formular hier

Eine Eintragung des Hinterlegungsortes, respektive die Änderung oder Löschung des Vorsorgeauftrages kostet CHF 75.00.

Für die Einsichtnahme in die Register ist eine vorgängige Terminreservation beim Zivilstandsamt notwendig.

Seit dem 01.01.2022 können Vorsorgeaufträge im Kanton Graubünden bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) hinterlegt werden. Die Gebühr beträgt dort CHF 100.00. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KESB.