Namenserklärung nach Scheidung
Wer durch die Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach Rechtskraft der Scheidung seinen Ledignamen wieder annehmen.
Namenserklärung nach Übergangsrecht
Wer durch die Heirat vor dem 01.01.2013 seinen Namen geändert hat, kann ab dem 01.01.2013 seinen Ledignamen wieder annehmen.
Über die nötigen Papiere informieren wir Sie gerne telefonisch.
Hier finden Sie ein Merkblatt zur Namenserklärung.
Namenserklärung | CHF 75.00 |
Bestätigung einer Namenserklärung | CHF 30.00 |
Für eine ordentliche Namensänderung (Vorname oder Familienname) ist das Amt für Migration und Zivilrecht GR zuständig, sofern Sie im Kanton Graubünden wohnhaft sind.