Familien­forschung

Zivilstandsregister sind öffentliche Register, aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Für eine Einsichtnahme kontaktieren Sie uns. 

Familienforschung

Einzelpersonen sind berechtigt, von Eintragungen, welche sie persönlich betreffen, Auszüge zu erhalten. Für weitere Informationen verweisen wir Sie an das Amt für Migration und Zivilrecht GR.

Für die Einsichtnahme in die Register ist eine vorgängige Terminreserveration beim Zivilstandsamt notwendig.